Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 09.01.1997 - 11 Sa 428/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9182
LAG Rheinland-Pfalz, 09.01.1997 - 11 Sa 428/96 (https://dejure.org/1997,9182)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.01.1997 - 11 Sa 428/96 (https://dejure.org/1997,9182)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. Januar 1997 - 11 Sa 428/96 (https://dejure.org/1997,9182)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,9182) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sozialpädagogin; Evangelische Kirche; Beratungsstelle; Kirchenaustritt; Loyalitätsobliegenheit; Wichtiger Grund

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 949
  • NZA 1998, 149
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.01.1997 - 11 Sa 428/96
    Er verträgt sich aus der Sicht der Kirche weder mit ihrer Glaubwürdigkeit noch mit der von ihr geforderten vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien (vgl. BVerfG, NZA 1986, 28 = AP Nr. 24 zu Art. 140 GG).

    Auch die Entscheidung darüber, ob und wie innerhalb der im kirchlichen Dienst tätigen Mitarbeiter eine Abstufung der Loyalitätspflichten eingreifen soll, ist grundsätzlich eine dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht unterliegende Angelegenheit (vgl. BVerfG, NZA 1986, 28).

  • LAG Düsseldorf, 19.08.1999 - 11 Sa 469/99

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Selbstbindung des Arbeitgebers - Anspruch auf

    An dieser selbst gesetzten Verpflichtung muss der Arbeitgeber sich festhalten lassen (BAG v. 06.03.1989, EzA § 1 BeschFG 1985 Nr. 7; BAG v. 10.06.1992 und v. 26.04.1995, EzA § 620 BGB, Nr. 116 und 113; BAG v. 28.08.1998, NZA 1998, 149, 151; KR-Lipke § 620 BGB Rn219).
  • LAG Brandenburg, 13.11.2003 - 2 Sa 410/03

    Wirksame ordentliche Kündigung eines Mitarbeiters der Diakonie bei

    In Beachtung der vom Verfassungsrecht geschützten Grundentscheidungen der Kirche und ihrer Diakonie hat die neuere arbeitsgerichtliche Rechtsprechung den Kirchenaustritt eines an der Verwirklichung der kirchlichen oder caritativen Aufgaben beteiligten Mitarbeiters grundsätzlich als Kündigungsgrund anerkannt (vgl. nur LAG Hamm, Urt. v. 16.08.1988 - 7 Sa 536/88 - ArbG Herford, Urt. v. 11.11.1992 - 2 Ca 782/92 - LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 09.01.1997 - 11 Sa 428/96 - LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 19.06.2000 - 9 Sa 3/00 - BAG, Urt. v. 12.12.1984 - 7 AZR 418/83 -, AP Nr. 21 zu Art. 140 GG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht